Kurzform DJR
Der BdSJ Diözesanjungschützenrat
Der Diözesanjungschützenrat (DJR) ist das höchste Organ bei uns im Diözesanverband. Zweimal im Jahr trifft sich der Diözesanjungschützenrat.
Der DJR besteht aus dem Diözesanvorstand, den 18 Bezirksjungschützenmeistern, den Landesbezirksfahnenschlägermeistern, den Beauftragten für Mädchen und Frauen auf den Landesbezirken, sowie ohne Stimmrecht die beiden Diözesanmajestäten, die drei Landesbezirksschatzmeister, einem Vertreter des BDKJ sowie Ehrenmitglieder und Sprecher der Arbeitsgruppen. In den Ratssitzungen finden u.a. die Wahlen für den Diözesanvorstand statt. Auch werden alle Ratsmitglieder über die aktuellen Geschehnisse und Aufgaben im BdSJ informiert. Es findet ein reger Austausch zwischen der Diözesanebene und den Bezirksebenen statt.